| Die Statuten sind geschlechtsneutral und
gelten gleichermassen für Damen und Herren.
Name und Sitz
Der Verein "Vita Eterna"
ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein
im Sinne der Schweizerischen Gesetzgebung, Art 60ff
des ZGB, mit Sitz in Zwillikon.
Zweck
Der Verein setzt sich dafür ein, dass die Mitglieder
an schönen Orten in der freien Natur ihre letzte
Ruhestätte finden können.
Darüber hinaus soll an verschiedenen Orten die
Voraussetzung geschaffen werden, wodurch auf schlichte
und ansprechende Weise für jedermann erschwinglich
ein Andenken, ein Denkmal errichtet werden kann, wo
auch persönliche Gegenstände, die dem Verstorbenen
zeitlebens wichtig waren, hinterlegt und der Nachwelt
zeitlich unbefristet erhalten und zugänglich gemacht
werden.
Der Verein unterstützt Bestrebungen, die Medien,
insbesondere das Internet zu nutzen, um den Mitgliedern
die Möglichkeit zu bieten, nach ihrem Ableben in
geeigneter Form den Hinterbliebenen in schöner
Erinnerung zu bleiben.
Mitgliedschaft
Dem Verein kann beitreten, wer die Ziele des Vereins
aktiv oder passiv unterstützen will.
Der Verein besteht aus folgenden Mitgliedern mit je
einer Stimme an der Generalversammlung.
- Einzelmitglieder
- Familien
- Institutionen
- Juristische Personen: Vereine, Firmen etc.
- Ehrenmitglieder
Die Generalversammlung kann auf Antrag des Vorstandes
Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen.
- Gönner
Sie sind dem Verein ohne jegliche Verpflichtung angeschlossen.
Sie entrichten
einmalig oder jährlich einen Beitrag.
Ausschluss
Mitglieder, die mit ihrem Jahresbeitrag ein Jahr im
Verzug sind, werden vom Verein ausgeschlossen.
Der Vorstand hat das Recht, Mitglieder, die dem Ansehen
des Vereins abträglich sind, ohne Grundangabe auszuschliessen.
Die Ausgeschlossenen haben ein Rekursrecht an die Generalverssammlung
innerhalb von 30 Tagen.
Organisation
Die Organe vom Verein sind:
Die Generalversammlung
ist das oberste Organ vom Verein. Sie wählt den
Vorstand und die Kontrollstelle . Sie findet jährlich
im ersten Quartal statt und wird vom Präsidenten
geleitet. Die Einladung wird per E-Mail zugestellt und
in der Homepage des Vereins publiziert.
Die Beschlussfassung erfolgt durch das absolute Mehr
aller anwesenden Stimmberechtigten. Statutenänderungen
erfordern ein Zweidrittels-Mehr der Anwesenden.
Die Geschäfte der GV sind:
Protokoll der letzten GV
Jahresbericht des Präsidenten
Jahresrechnung, Revisionsbericht und Budget
Jahresprogramm
Mitgliederbeiträge
Aufnahme von Mitgliedern
Festlegen der Beiträge
Wahl des Vorstandes und der Kontrollstelle
Statutenrevisionen
Anträge
Anträge an die GV sind spätestens zwei Wochen
vor Versammlungstermin schriftlich dem Vorstand einzureichen.
Über verspätet eingereichte Anträge kann
an der
Versammlung nicht entschieden werden.
Der Vorstand
besteht aus 3 - 5 Mitgliedern: Präsident, Kassier,
Sekretär. Ihre Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Sie sind wieder wählbar.
Der Präsident vertritt den Verein nach aussen,
leitet die Versammlungen und Sitzungen. Er ist für
die Wahrung der Vereinsinteressen besorgt.
Die Kontrollstelle
Sie besteht aus zwei Rechnungsrevisoren und einem Ersatzmitglied.
Finanzen
Der Verein finanziert seine Aktivitäten aus folgenden
Finanzquellen:
Mitgliederbeiträge, Freiwillige Zuwendungen, Legate,
Gönnerbeiträge, Spenden, Sponsorenbeiträge,
Ertrag aus kommerzieller Tätigkeit.
Stiftung
Wenn das Jahresprogramm vom Verein finanziert ist und
über den Jahresbedarf hinausgehende Legate oder
andere Zuwendungen eingehen, die über Fr. 100'000.-liegen,
werden diese Beträge in die (noch zu gründende)
Stiftung mit der Bezeichnung Stiftung Vita Eterna'
eingebracht, um diese Substanz zu erhalten. Der jährliche
Ertrag vom Stiftungsvermögen wird dem Verein zur
Finanzierung von seinem Jahresprogramm zugeführt.
Das Stiftungsvermögen darf vom Verein nicht angetastet
werden.
Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich
das Vereinsvermögen.
Schlussbestimmungen
Auflösung oder Fusion
Die Auflösung oder eine Fusion mit einer anderen
Organisation mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung
bedarf des Entscheides der GV mit einer Zweidrittelsmehrheit.
Im Falle einer Auflösung wird nach der Regelung
aller Verbindlichkeiten das verbleibende Vereinsvermögen
einer durch die GV zu bestimmende Organisation zugeführt.
Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit der Genehmigung durch die
GV in Kraft
Zwillikon 1.8.07
Mitgliederbeiträge
Wer ein Porträt im Internet erscheinen lässt,
oder für die letzte Ruhestätte jährlich
den dafür vorgesehenen Beitrag bezahlt, erhält
den Mitgliederbeitrag geschenkt.
Jahresbeitrag für Mitglieder ohne die erwähnten
Dienste:
Einzelmitglieder Fr. 50.-
Paare im selben Haushalt Fr. 70.-
Familien im selben Haushalt Fr. 70.-
Institutionen Fr. 100.-
Juristische Personen Fr. 100.-
Gönner mit namentlicher Erwähnung* Fr. 500.-
*) im Jahresbericht
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